| Unter Renaturierung versteht man
die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen für
Pflanzen und Tiere. Bei der Renaturierung von Bächen und
Flüssen wird versucht, das ursprüngliche nichtbegradigte
Flussbett wiederherzustellen, die Strömungsgeschwindigkeit
und damit die Überschwemmungsgefahr zu reduzieren, sowie
ursprüngliche Tier- und Pflanzenarten wiederanzusiedeln.
Erfolgreiche Renaturierungsmaßnahmen ermöglichen meist
eine rasche Verbesserung der Wasserqualität und einer Zunahme
der Artenvielfalt.
Aktuell
ist die naturnahe
Umgestaltung der Lone auf der Gemarkung Herbrechtingen -
Bissingen, unweit der Bocksteinhöhle zu beobachten. Diese Maßnahme ist Teil der Umsetzung des im Jahr 2001
fertiggestellten Gewässerentwicklungsplans Lone, der im
Auftrag von insgesamt 19 Gemeinden aus dem Alb-Donau-Kreis
und dem Kreis Heidenheim entstanden ist. Bedeutsamer Aspekt
des Gewässerentwicklungs- plans ist, dass es sich um ein
Flussgebiet handelt, das Anlieger- gemeinden in zwei
Landkreisen in zwei Regierungsbezirken zu einem Planungs-
und Entwicklungsraum verbindet.
An dem Projekt waren aus dem
Alb-Donau-Kreis die Stadt Langenau und die Gemeinden
Altheim, Asselfingen, Bernstadt, Ballendorf, Börslingen,
Breitingen, Holzkirch, Lonsee, Neenstetten, Nerenstetten,
Öllingen, Rammingen, Setzingen und Westerstetten sowie aus
dem Kreis Heidenheim die Städte Giengen, Herbrechtingen und
Niederstotzingen und die Gemeinde Gerstetten beteiligt. Vom
Ursprung der Lone bis zur Mündung bei Hermaringen werden
sämtliche beteiligten Städte und Gemeinden
Entwicklungsmaßnahmen durchführen.
Die Gewässerentwicklungsplanung, die eine
überplante Gewässerlänge von über 60 km umfasst, nahm
rund ein Jahr in Anspruch. Der Gewässerentwicklungsplan
soll insbesondere aufzeigen, wo das Erhalten von naturnahen
Gewässerabschnitten erfolgen soll, wo die Entwicklung
gewässerdynamischer Prozesse erwünscht ist und wo
naturferne Gewässerstrecken umzugestalten sind.
Zur Umsetzung wurde nun auf Gemarkung
Herbrechtingen-Bissingen ein umfangreiches Maßnahmenpaket
geschnürt. Geplant ist u.a., die Eigendynamik und die
Strukturvielfalt im Verlauf der Lone zu erhöhen
beispielsweise durch Auflockern und Abflachen der
Uferböschungen, Einbringen von Röhrichtinseln und das
Aufweiten von Profil und Gewässerbett. Im Laufe der
nächsten Jahre kann sich das Gewässer naturnahe
entwickeln.
Hierzu ist die Ausweisung von Gewässerrandstreifen als
Puffer- und Schutzzone zu angrenzenden Nutzungen sowie zur
räumlichen Entfaltung der Eigendynamik des Gewässers
unbedingt erforderlich. Entsprechend den örtlichen
natürlichen Bedingungen werden sich in den
Gewässerrandstreifen überwiegend gehölzfreie Röhricht-
und Krautsäume entwickeln. Daneben sollen extensive
Wiesenbereiche den Biotopverbund sowie die Artenvielfalt
optimieren. Entlang der Waldflächen sind die
Gewässerrandstreifen bevorzugt mittels Sukzession zu
naturnahen Waldsäumen zu entwickeln.
Als Seitengewässer der Lone kommt auf Gemarkung
Herbrechtingen-Hausen dem Hungerbrunnen auch wegen seiner
natur- und kulturhistorischen Bedeutung als
frühgeschichtliche Wasserstelle eine wesentliche Bedeutung
zu. Er soll in seiner charakteristischen Ausprägung als
zeitweilig wasserführendes Karstgewässer wiederhergestellt
werden. Hierzu wird der Graben entsprechend der noch in
Ansätzen vorhandenen Gerinnemorphologie in Form einer
flachen Mulde durch entsprechende Geländemodellierungen neu
gestaltet werden. Die Uferbereiche unterliegen extensiver
Bewirtschaftung bzw. werden entlang des Waldes der
Sukzession überlassen. Eine Optimierung der
Gewässerstruktur, die Anlage röhrichtbestandener
Aufweitungen sowie von Gewässerrandstreifen mit
standortgerechter, krautiger Vegetation soll die Stabilität
und Selbstreinigungskraft des Hungerbrunnens erhöhen.
Dadurch erfährt der Gewässerlauf im touristisch
erschlossenen Hungerbrunnental auch eine Aufwertung im
Hinblick auf das Landschaftsbild.
Möglich wird die Umsetzung des
Gewässerentwicklungsplanes nicht zuletzt durch die in zwei
Versammlungen gezeigte positive Bereitschaft der betroffenen
Grundstücksbesitzer, vornehmlich Bissinger Bauern und
Landwirte, Grund und Boden abzutreten.
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